+++ Neue Tierärztliche Gebührenordnung +++
Aufgrund zunehmend schwieriger Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt und beim Arbeitsrecht bei steigender Anzahl an Haustieren und immer komplexer werdender technischer Ausstattung stehen Tierarztpraxen vor zunehmenden Herausforderungen.
Seit fast 25 Jahren ist die Gebührenordnung für Tierärte (GOT) weitgehend unverändert geblieben. Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, für sämtliche
erbrachten tierärztlichen Leistungen die Mindestsätze der GOT zu berechnen, bei hohem fachlichen Aufwand bis zum 3-fachen, im Notdienst auch bis zum 4-fachen Satz.
Vor 2 Jahren, also noch vor der Kostenexplosion aufgrund steigender Medikamenten- und Energiepreise, hat die Bundesregierung begonnen, die GOT auf den aktuellen veterinärmedizinischen Stand zu
bringen (PDF-Dokument zum Download). Am 22.11.2022 ist sie nun in Kraft getreten.
Um auch zukünftig eine optimale Versorgung unserer Haustiere zu gewährleisten und unsere MitarbeiterInnen
fair zu bezahlen, wurden nicht nur neue Leistungspositionen aufgenommen, sondern auch neue Leistungspreise.
Fakt ist: die Preise werden spürbar steigen und damit die Wahrscheinlichkeit, aus finanziellen Gründen nicht immer die bestmögliche tiermedizinische Versorgung wählen zu können. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Tierkrankenversicherung oder - für den Ernstfall - einer Op-Versicherung. Eine Übersicht verschiedener Anbieter mit Leistungen und Preisen finden Sie hier.
Trotz der anspruchsvoller werdenden Rahmenbedingungen versprechen wir Ihnen, auch in Zukunft alles dafür zu tun, dass Ihr Tier in den allerbesten Händen bleibt und freuen uns auf Ihre
Unterstützung!
Sie können sich im Umfeld der Klinik in bis zu 1,5 km Luftlinie entfernt aufhalten.
Sobald Sie an der Reihe sind, wird Ihr Pager über eine Sendestation aktiviert und fängt an zu blinken und zu vibrieren.
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