Praxisorganisation

+++ Neue Tierärztliche Gebührenordnung +++

 

Aufgrund zunehmend schwieriger Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt und beim Arbeitsrecht bei steigender Anzahl an Haustieren und immer komplexer werdender technischer Ausstattung stehen Tierarztpraxen vor zunehmenden Herausforderungen.


Seit fast 25 Jahren ist die Gebührenordnung für Tierärte  (GOT) weitgehend unverändert geblieben. Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, für sämtliche erbrachten tierärztlichen Leistungen die Mindestsätze der GOT zu berechnen, bei hohem fachlichen Aufwand bis zum 3-fachen, im Notdienst auch bis zum 4-fachen Satz.

Vor 2 Jahren, also noch vor der Kostenexplosion aufgrund steigender Medikamenten- und Energiepreise,  hat die Bundesregierung begonnen, die GOT auf den aktuellen veterinärmedizinischen Stand zu bringen (PDF-Dokument zum Download). Am 22.11.2022 ist sie nun in Kraft getreten.

 

Um auch zukünftig eine optimale Versorgung unserer Haustiere zu gewährleisten und unsere MitarbeiterInnen
fair zu bezahlen, wurden nicht nur neue Leistungspositionen aufgenommen, sondern auch neue Leistungspreise.
 

Fakt ist: die Preise werden spürbar steigen und damit die Wahrscheinlichkeit, aus finanziellen Gründen nicht immer die bestmögliche tiermedizinische Versorgung wählen zu können. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Tierkrankenversicherung oder - für den Ernstfall - einer Op-Versicherung. Eine Übersicht verschiedener Anbieter mit Leistungen und Preisen finden Sie hier.


Trotz der anspruchsvoller werdenden Rahmenbedingungen versprechen wir Ihnen, auch in Zukunft alles dafür zu tun, dass Ihr Tier in den allerbesten Händen bleibt und freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Maßnahmen aufgrund Coronavirus-Pandemie

  • Untersuchungen und Behandlungen Ihrer Tiere können derzeit nur nach telefonischer Terminvergabe oder per eMail (s.u.) durchgeführt werden.
  • Neben unseren Innenwartebereichen haben wir zusätzliche Außenwartebereiche eingerichtet, die regengeschützt und teilweise infrarotgeheizt sind. Der Aufruf erfolgt mittels Pager (s. unten "Wartezeit").
  • Bitte tragen Sie weiterhin eine Mund-Nasen-Maske und halten Sie möglichst  1,5 m Abstand zu uns und anderen Personen.

Wartezeit

  • Termine werden telefonisch oder per E-Mail vergeben.
  • Können Sie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt kommen, bitten wir Sie, uns frühzeitig zu informieren. Während unserer Sprechzeiten werden Notfall-Patienten ohne Termin in der Reihenfolge ihrer Ankunft in der Klinik behandelt.
  • Für Wartende außerhalb der Praxisräume bieten wir einen Pager an:

    Sie können sich im Umfeld der Klinik in bis zu 1,5 km Luftlinie entfernt aufhalten.

    Sobald Sie an der Reihe sind, wird Ihr Pager über eine Sendestation aktiviert und fängt an zu blinken und zu vibrieren.

Dienstbereitschaft, Notfälle

  • Wir sind an 365 Tagen im Jahr telefonisch für Sie erreichbar.
  • Sie erreichen uns außerhalb unserer Sprechzeiten über unsere Notfallrufnummer 0172 4114050 wochentags bis 21.00 Uhr sowie feiertags und am Wochenende zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr.
    Nachts werden Sie direkt mit der diensthabende Praxis verbunden.
  • Über die zentrale Telefonnummer 0451 7079790 werden Sie direkt mit dem nächsterreichbaren Notdienst verbunden. Hierbei wird u.U. Ihre Postleitzahl oder die Vorwahl abgefragt.

Berechnung der Leistungen

  • Tierärzte müssen in Deutschland ihr Honorar nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von 2008 [138 KB] berechnen. Die GOT sieht für jede tierärztliche Leistung eine bestimmte Gebühr vor.
  • Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Rechnung mit allen erbrachten Leistungen. Erläuterungen zu dem Abrechnungsverfahren erhalten Sie außerdem auf einem gesonderten Informationsblatt [84 KB] .
  • Der Gesamtpreis für jede Behandlung ist die Summe aus Gebühren für die einzelnen Leistungen (z.B. Untersuchung, Injektion, Narkose, Operation u.s.w.), dem Preis für die angewandten Medikamente und des benutzten Materials, dem Preis für die Abgabemedikamente und der Mehrwertsteuer
  • Wir informieren Sie gerne vor der Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können jedoch durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen.
  • Buchhaltungstätigkeiten verschlingen wertvolle Arbeitszeit. Wir bitten Sie daher, Rechnungen im Anschluss an die Behandlung oder Operation bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
  • Außerdem bieten wir einen individuellen Zahlungsplan in Zusammenarbeit mit der Verrechnungsstelle BFS.
  • Im Notdienst wird eine Grundgebühr von 50,- € netto erhoben sowie erhöhte Untersuchungs- und Behandlungssätze (Faktor 2 bis 4).

Die Energieversorgung unserer Praxis ist seit vielen Jahren klimaneutral!

Terminvereinbarung per E-Mail

  • Unser Service für Sie!
  • Neben der telefonischen Absprache von Terminen bieten wir auch die Terminvereinbarung per E-Mail an.
  • Ihr elektronisch übermittelter Terminwunsch erreicht uns während der Sprechzeiten unmittelbar an unseren Arbeitsplätzen.
  • Wir melden uns umgehend zurück zwecks Bestätigung.

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